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   BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78   

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BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78 (https://dejure.org/1978,8598)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1978 - 2 StR 325/78 (https://dejure.org/1978,8598)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1978 - 2 StR 325/78 (https://dejure.org/1978,8598)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Grundsätze über den korrigierten Rücktrittshorizont bei bedingt vorsätzlich begangenen Straftaten (dolus eventualis) - Anforderungen an den Rücktritt von einem unbeendeten Versuch bei nicht fest umrissenen Tatplan - Auswirkungen der irrigen Annahme eines ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78
    Diese Grundsätze sind ohne Einschränkung auch anzuwenden, wenn dem Täter nur bedingter Vorsatz zur Last fällt (stand. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 10, 129, 131; 14, 75 ff; 22, 330).

    Zweifel insoweit gingen ohnehin zu seinen Lasten (BGHSt 22, 330, 333).

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78
    Er könnte sich deshalb nicht auf BGHSt 3, 194, 196 und BGH NJW 1968, 1885 (- MDR 1968, 855) mit der Forderung berufen, er müsse bei der hier gegebenen Sachlage, dem Ausbleiben eines Verletzungserfolges, straflos bleiben.
  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68

    Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB

    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78
    Er könnte sich deshalb nicht auf BGHSt 3, 194, 196 und BGH NJW 1968, 1885 (- MDR 1968, 855) mit der Forderung berufen, er müsse bei der hier gegebenen Sachlage, dem Ausbleiben eines Verletzungserfolges, straflos bleiben.
  • BGH, 07.01.1975 - 1 StR 497/74

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe in Fällen der Untreue

    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78
    Denn er durfte auch bei irriger Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs nicht mehr tun, als der in wirklicher Notwehr Handelnde es darf (BGH, Urt. vom 16. Januar 1975 - 4 StR 585/74 - bei Dallinger MDR 1975, 366).
  • BGH, 16.01.1975 - 4 StR 585/74

    Grenzen der Putativnotwehr - Notwehr nach provozierendem Vorverhalten

    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78
    Denn er durfte auch bei irriger Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs nicht mehr tun, als der in wirklicher Notwehr Handelnde es darf (BGH, Urt. vom 16. Januar 1975 - 4 StR 585/74 - bei Dallinger MDR 1975, 366).
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78
    Diese Grundsätze sind ohne Einschränkung auch anzuwenden, wenn dem Täter nur bedingter Vorsatz zur Last fällt (stand. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 10, 129, 131; 14, 75 ff; 22, 330).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78
    Diese Grundsätze sind ohne Einschränkung auch anzuwenden, wenn dem Täter nur bedingter Vorsatz zur Last fällt (stand. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 10, 129, 131; 14, 75 ff; 22, 330).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 372/57
    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78
    Der neu erkennende Richter darf nicht in die Lage geraten, an die Strafzumessung mit gebundenen Händen herangehen zu müssen (vgl. BGHSt 10, 379, 383).
  • BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56
    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78
    Dieser muß mit der Entscheidung zur Straffrage ein einheitliches, widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 10, 71).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

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  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des

    Es versteht sich allerdings von selbst, daß auch bei irriger Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs oder bei Verkennen eigener Abwehrmöglichkeiten der Täter nicht mehr tun darf als derjenige, der in wirklicher Notwehr handelt (vgl. BGH, Urt. vom 16. August 1978 - 2 StR 325/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).
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